Privat versicherte Patienten/Beamte
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zum Teil. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Finanzierung
Für Behandlungskosten ab einem Betrag von 250 Euro und Kosten, die von Ihrer Krankenkasse nicht getragen werden, besteht die Möglichkeit einer Finanzierung. Weitere Informationen erhalten Sie in der Praxis sowie unter www.medipay.de.
Alle Behandlungen sind ausschließlich mit hochwertigen Produkten namhafter und getesteter Hersteller. Bitte berücksichtigen Sie dies bei einem Preisvergleich.
Die Qualität der verwendeten Materialien ist für den Behandlungserfolg genauso wichtig wie therapeutische Expertise.